15.09.12

Die Bünzlis* von Ernst & Young.

Für den Zürcher Kunst-Event → «Art and the City», vom 09.06. bis 22.09.2012 an verschiedenen Standorten in Zürich-West, hatte die 41-jährige Genfer Künstlerin → Joëlle Flumet einen Blech-Schriftzug gestaltet, der aus den Worten «Quality In Everything We Did» besteht. Angebracht wurde er an einem der alten Industrie­gebäude im Maag-Areal, in dem während des Events die «Kunstnische K3» unter­gebracht wurde:


Offensichtlich war der Schrift­zug von der Künstlerin nicht ganz zufällig so gewählt und gestaltet worden, denn im Haus direkt gegenüber dem Kunstwerk logiert die Schweizer Nieder­lassung der Wirtschafts- und Unter­nehmens­beratung Ernst & Young.
Und nun mussten die armen Kerle dort Tag für Tag aus ihren Büros heraus diesen Schriftzug der Künstlerin anschauen und sich zwangs­läufig fragen, wo denn der Unter­schied liegt zwischen

und

Wahrscheinlich haben sie dann ja wohl schon beträchtliche Unter­schiede festgestellt und unter sich und sich selbst beraten, was man gegen diese freche Provokation tun könnte.

Und die schlauen Jungs sind – wie nicht anders zu erwarten – natürlich fündig ge­worden. Sie haben nämlich erkannt, dass eine eklatante Verletzung ihres Marken­rechts vor­liegt, weil der kluge Satz «Quality In Everything We Do» Bestandteil ihres Firmen-Logos ist, und «Quality In Everything We Did» viel zu nahe dran ist — in Wort und Gestaltung.
Selbstverständlich haben die smarten Boys interveniert und zwar bei der Besitzerin der Liegenschaft, an der der Schriftzug der Künstlerin befestigt war. Und deshalb ist er dann auch abmontiert worden — allerdings erst rund eine Woche vor Ende des Kunst-Events. Das hat die Bünzlis* von Ernst & Young sicher ein bisschen gewurmt.
Aber Hauptsache, ihre «Qualitäts»-Welt ist jetzt wieder in Ordnung.
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* Bünzli ist ein schweizerisches Synonym für Spiessbürger.

05.03.12

Der feige Fürst.

In Liechtenstein, im «Ländle», hatte 2011 eine Volksinitiative («Hilfe statt Strafe») die Legalisierung der Abtreibung in den ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft gefordert – analog zur Rechtslage in den Nach­bar­staaten Österreich und Schweiz.
Erbprinz Alois, der «amtsausführende Stellvertreter» und Nachfolger des Landesfürsten Fürst Adam II. kündigte daraufhin an, das Gesetz nicht zu unterzeichnen, auch wenn es in der Volksabstimmung ange­nommen werden sollte – was dann nicht der Fall war; die fürstli­che Drohung hatte nämlich die erhoffte Wirkung entfaltet.
Der Regent stützte sich dabei auf die liechtensteinische Verfassung von 1921 (leicht revidiert 2003), wonach Volksabstimmungen selbst bei Zustimmung durch die Mehrheit des Volkes zwingend auch der Zustimmung des Landesfürsten bedürfen (Art. 112 der → Verfassung des Fürstentums Liechtenstein).

Daraufhin haben Bürger mit vertieftem Demokratie-Verständnis in Liechtenstein jetzt eine weitere Volksinitiative lanciert («Ja - damit DEINE Stimme zählt»), die dieses Vetorecht des Fürsten abschaffen will (→ Demokratiebewegung in Liechtenstein).
Das Fürstenhaus widersetzt sich natürlich auch dieser Initiative und äussert sich auf zwei Wegen:
  • «Wenn das Initiativkomitee aber die Verfassung ohne Zu­stim­mung des Fürsten­hauses ändern möchte, ist eine Volks­initiative nach Art. 64 der Landesverfassung der falsche Weg. Ein solches Bestreben kann nur durch eine Volksinitiative nach Art. 113 der Landesverfassung erreicht werden» (→ Pressemitteilung vom 09.02.2012). N.B.: Eine Volksinitia­tive nach Artikel 113 hätte aus­schliess­lich die Abschaffung der Monarchie zum Thema; und dagegen hätte der Fürst dann auch kein Vetorecht.
  • Das Fürstenhaus bezeichnet die gegenwärtige Regierungs- und Staatsform als «Dualismus», auch wenn es in Tat und Wahrheit reiner Monismus ist, ausgeübt durch das Fürstenhaus. Wenn das Volk diesen «Dualismus» aber nicht mehr wolle, «dann möchte das Fürstenhaus auch keine politische Verantwortung mehr übernehmen und sich mit einem klaren Schnitt gänzlich aus dem politischen Leben in Liechtenstein zurückziehen. Denn der Name Liechtenstein ist zu eng mit dem Fürstenhaus verbun­den, als dass nicht auch weiterhin das Fürstenhaus mit der Politik Liechtensteins in Verbindung gebracht würde. Als Fei­gen­blatt einer nicht mehr vom Fürstenhaus getragenen Politik möchte das Fürstenhaus aber nicht dienen. Solange das Volk jedoch die jetzige Staatsform des Dualismus beibehält, wird sich das Fürstenhaus nach bestem Wissen und Gewissen für die Geschicke des Landes einsetzen» (→ Thronrede von Erbprinz Alois am 01.03.2012).
Mit anderen Worten: Das Fürstenhaus «droht» damit, sich in diesem Fall aus der Politik und wohl auch aus dem «Ländle» zurückzuziehen. Schlimm, nicht?
Was für ein Demokratie-Verständnis im 21. Jahrhundert, was für ein Geschichts­bewusstsein, was für eine Anmassung — und was für ein Kommunikations-Stil!

Da sind ja die Engländer längst viel weiter:
Nach der Magna Charta (1215) etablierte sich dort peu–à-peu die parlamentarische Monarchie. Zwar brauchte es auch noch die Schlacht bei Lewis, um den damaligen Heinrich III. endgültig von der Demo­kratie zu überzeugen. Aber seit König Eduard (1274) war das dort endgültig kein Thema mehr.

Ob auch das liechtensteinische Fürstenhaus mehr Säbelrasseln braucht?
Immerhin ist die Ähnlichkeit dieser beiden Herren ja frappant, und beide kämpfen gegen die Demokratie und gegen ihr eigenes Volk (oben Erbprinz Alois, unten Assad von Syrien) — feige sind beide:



01.02.12

Das Kleingedruckte auf dem Grossbildschirm.



Jeder mündige Konsument weiss, dass ein * irgendwo in einem Text auf potenziell einschränkende Rahmenbedingungen eines an sich lauter anmutenden Versprechens hindeutet und somit Vorsicht geboten ist.

In seiner unnachahmlichen, prägnant artikulierenden Art zeigt uns in diesem Spot Carlos Leal, der Schweizer Schauspieler und Rapper, also zunächst den Geschwindigkeitsunterscheid zwischen DSL (gemeint ist natürlich Swisscom DSL, wie sich aber erst gegen Schluss heraus­stellt) und UPC Cablecom beim Surfen. Und dann kommt der Ein­blen­der: «Bis 5x schneller surfen als mit Swisscom DSL*».
Der Stern verweist auf die vier sehr kleingedruckten Zeilen unten auf dem Bildschirm.

Leicht irritiert habe ich mein Metermass aus der Werkzeugkiste geholt und die Breite meines Bildschirms an der Unterkante gemessen: 82 Zentimeter. Mit Extrapolieren habe ich ausgerechnet, wie breit mein Fernseher unten sein müsste, damit ich aus einer Sitzentfernung von ca. vier Metern dieses Kleingedruckte einigermassen bequem lesen könnte. Das Result: etwa 12 Meter. Dann ergäbe dies erst eine 10-Punkt-Schrift. Leider bleibt der Text nur rund zwei Sekunden einge­blendet.

Immerhin, die ersten paar Wörter konnte ich lesen: «Gilt nur in Nieder­bipp am 29. Februar.» Gut, vielleicht täusche ich mich, aber Sie können es ja selbst nachlesen, falls Sie das schaffen.

Es kommt übrigens hinzu, dass solche Geschwindigkeiten unnötig sind für Durchschnittsanwender, die nur Webseiten anschauen und Mails empfangen oder versenden. Wer nicht aufwendige Online-Games spielt oder sogenanntes Cloud Computing betreibt, unter Benutzung von im Internet geparkten Programmen mit «Software as a Service» (SaaS), braucht das gar nicht.
Wenn nämlich Webseiten langsam laden, liegt das meistens an der Überlastung gewisser Netzknoten im Internet selbst — und darüber kann uns leider auch Carlos Leal mit seinem Sturm nicht hinweghelfen.

19.01.12

Der namenlose «Teppichdoktor».

Auf Lokalfernseh-Stationen wird öfter mal wieder dieser TV-Spot gezeigt:


Also:
«Dafür steh ich mit meinem Namen!» Dumm nur, dass der Teppich­doktor seinen Namen hier gar nicht preisgibt.
Und der aufblitzende Zahn, der mehr an obskure Zuhälter aus dem letzten Jahrhundert erinnert, ist leider auch nicht gerade Vertrauen erweckend ...

(Schon seltsam, was sich Leute, die mit unserer Kultur nicht sehr ver­traut sind, von irgendwelchen Werbeheinis so auf­schwatzen lassen.)

07.01.12

Erst ausgekläfft, dann für dumm verkauft.



Geht es Ihnen beim Radiohören auf UKW auch so, dass die schönsten Arien immer wieder durch Hundegebell unterbrochen werden? Dieses überaus lästige Phänomen wird in einem der Digitalradio-Spots von MCDT (Marketing and Consulting for Digital Broadcasting Techno­logies), einem Unternehmen der SRG SSR, aufs Treffendste drama­tisiert.

Die nette Dame mit dem kläffenden Dackel hat sich schon so daran gewöhnt, dass sie keinen Versuch unternimmt, ihrem Waldi bessere Manieren beizubringen und den frustrierten Berater endlich zu Wort kommen zu lassen.

Echt aus dem Leben gegriffen!
Spass beiseite: Störende Nebengeräusche sind so ziemlich das aller­letzte Argument, das für Digitalradio sprechen könnte. Die thematische Herleitung ist derart an den Haaren herbeigezogen, dass der Spot an Peinlichkeit kaum zu überbieten ist.

Vielleicht kann es aber dieser MCDT-Spot doch noch toppen. Er wirbt ebenfalls für das Digitalradio:


Diese Berater kann man nämlich sowieso vergessen. Sie stammen offensichtlich von einem anderen Stern.
(Schön für den Maskenmann, dass schon bald wieder Fasnacht ist! Judihui!)